Haftungausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Haftungausschluss
Inhalt des Printmedienangebotes
01. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
02. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzuwickeln.
03. Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste von vornherein zu einem Nachlass berechtigt.
04. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres im „Lippe Journal“ erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
05. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Die Rückvergütung entfällt bei Nichterfüllung auf Grund höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages.
06. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
07. Für die Abnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass Sondervereinbarungen hierüber ausdrücklich schriftlich getroffen worden sind.
08. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
09. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ausschlusses, wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
10. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag umgehend Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Auflagenminderung durch fehlerhaftes Verteilen der Austräger unter 5 % der Auflage, fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben, ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend gemacht werden.
12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
14. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist vereinbart ist.
15. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 12 v. H. sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wegen Bankkredit bleibt vorbehalten. Der Verlag kann die Auftragsausführung bis zur Bezahlung zurückstellen und für weitere Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
16. Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch mit der Rechnung geliefert.
17. Kosten für die erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung und der Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen, hat der Auftraggeber zu bezahlen.
18. Ein Auflagenrückgang hat nur dann Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn die zugesicherte Auflagenhöhe um mehr als 20 v. H. sinkt. Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, und dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Bei Ziffernanzeigen gilt grundsätzlich die Abholung der darauf eingehenden Angebote als vereinbart; sie werden nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgehändigt. Angebote werden 4 Wochen aufbewahrt. Solche, die während dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Ist Zustellung auf dem Postweg ausdrücklich vereinbart, so werden alle eingehenden Zuschriften auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz der Auftraggeber das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
20. Anzeigenvorlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet 1 Monat nach Auftragsablauf.
21. Werbungsmittler und Werbeagenturen (Anzeigenexpeditionen) sind verpflichtet, sich in ihren angebotenen Verträgen und Abrechnungen mit ihren Auftraggebern (Werbungstreibende) an die Listenpreise des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf von ihnen an ihre Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
22. Für unleserlich geschriebene Anzeigentexte, undeutlich telefonisch aufgegebene Texte und verstümmelte Texte durch Fernschreiber kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen werden.
23. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei unverschuldetem Ausfall der Druckmaschinen kann der Auftraggeber keine Ersatzansprüche wegen verzögerter Auslieferung geltend machen.
24. Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wird die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet, der Verlag haftet aber nicht im Falle der Irreführung und Täuschung von Seiten des Auftraggebers.
25. Abbestellungen von Anzeigen müssen spätestens 24 Stunden vor Anzeigenschluss zugegangen sein; andernfalls werden bei bereits abgesetzten Anzeigen die angefallenen Satzkosten berechnet.
26. Der Verlag kann für lückenlose Einlage von Prospekten nur garantieren, wenn die Prospekte sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei Abnahme von Lieferungen kann für deren Stückzahl im Voraus keine Garantie übernommen werden, weil ein sofortiges Auszählen unmöglich ist. Lieferscheine werden deshalb unter Vorbehalt unterschrieben.
27. Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen für alle laufenden Aufträge und Anzeigenabschlüsse ab Gültigkeit des neuen Tarifs in Kraft, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen sind.
28. Inkassoberechtigt sind nur mit Lichtbildausweisen versehene Kassierer.
29. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamm in Westfalen. Unsere Angebote sind immer freibleibend. Jegliche Vereinbarungen und Aufträge mündlicher Art bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.
30. Der Auftraggeber hat seine zur Verteilung vorgesehenen Materialien spesenfrei am Verteilerort zur Verfügung zu stellen. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ist das Verteilermaterial nicht rechtzeitig am Verteilungsort, können wir die entstehenden Kosten für die Verzögerung in Rechnung stellen.
31. Wir haften für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des erteilten Auftrags. Wir haften jedoch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen. Für darüber hinausgehende Ansprüche haften wir nicht. Beanstandungen der Verteilung sind spätestens 48 Stunden nach dem vereinbarten Verteiltermin bei uns anzumelden. Auflagenminderung z. B. durch fehlerhaftes Verteilen der Austräger, unter 3 % der Verteilauflage, ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Wir haben das Recht der Nachverteilung, ohne das unsere Ansprüche gemindert werden. Eine Haftung für beschädigtes Verteilermaterial ist ausgeschlossen, ebenso können wir für den Inhalt des uns zur Verteilung übergebenen Verteilermaterials keine Haftung übernehmen.
32. Das Verteilermaterial ist in handlichen Päckchen, gebündelt nach genauen Stückzahlen uns zur Verteilung zu überlassen. Wir erwarten 1 Woche vor Verteiltermin eine Mustersendung der zur Verteilung kommenden Ware, ansonsten können wir keine Garantie für eine ordnungsgemäße Verteilung übernehmen.
33. Wird eine Verteilung jeglicher Art durch behördliche Bestimmungen verboten, sind wir jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dafür regresspflichtig gemacht zu werden.
34. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamm in Westfalen.
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